Am 1. Juli stieg der Mindestlohn für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Sowohl in West- als auch in Ostdeutschland steigt die Lohnuntergrenze auf 8,75 Euro.
Am 1. Juli stieg der Mindestlohn für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Sowohl in West- als auch in Ostdeutschland steigt die Lohnuntergrenze auf 8,75 Euro.