Urteil: Mischbetriebe brauchen keine selbstständige Betriebsabteilung zur Anwendung von Zeitarbeits-Tarifverträgen

Das Landessozialgericht Hamburg hat entschieden, dass Mischbetrieben keine selbstständige Betriebsabteilung zur Anwendung der Zeitarbeitstarifverträge gründen müssen

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2018-05-25T10:33:06+02:00