Das Landessozialgericht Hamburg hat entschieden, dass Mischbetrieben keine selbstständige Betriebsabteilung zur Anwendung der Zeitarbeitstarifverträge gründen müssen
Das Landessozialgericht Hamburg hat entschieden, dass Mischbetrieben keine selbstständige Betriebsabteilung zur Anwendung der Zeitarbeitstarifverträge gründen müssen