Urteil: Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma kann sich nicht selbst verleihen

Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden ( 1 Sa 439 b/14), dass sich der Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma nicht selbst an einen Kunden verleihen darf.

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2018-05-25T10:33:06+02:00