Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden ( 1 Sa 439 b/14), dass sich der Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma nicht selbst an einen Kunden verleihen darf.
Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden ( 1 Sa 439 b/14), dass sich der Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma nicht selbst an einen Kunden verleihen darf.