Vor dem Landgericht Berlin unterlag eine seit mehreren Jahren dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmerin mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der (bewusst) nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EG.
Staat haftet nicht bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung
Ronny2018-05-25T10:33:07+02:00