Staat haftet nicht bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

Vor dem Landgericht Berlin unterlag eine seit mehreren Jahren dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmerin mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der (bewusst) nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EG.

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2018-05-25T10:33:07+02:00