Das OLG Naumburg hat in einer aktuellen Entscheidung (10 U 19/15) eine persönliche Haftung des Geschäftsführers eines insolventen Zeitarbeitsunternehmens im Zuge einer CGZP-Nachforderungen verneint.
Das OLG Naumburg hat in einer aktuellen Entscheidung (10 U 19/15) eine persönliche Haftung des Geschäftsführers eines insolventen Zeitarbeitsunternehmens im Zuge einer CGZP-Nachforderungen verneint.