OLG Naumburg: CGZP-Nachforderungen: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenz des Zeitarbeitsunternehmens

Das OLG Naumburg hat in einer aktuellen Entscheidung (10 U 19/15) eine persönliche Haftung des Geschäftsführers eines insolventen Zeitarbeitsunternehmens im Zuge einer CGZP-Nachforderungen verneint.

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2018-05-25T10:32:46+02:00