Das OLG Naumburg hat in einer aktuellen Entscheidung (10 U 19/15) eine persönliche Haftung des Geschäftsführers eines insolventen Zeitarbeitsunternehmens im Zuge einer CGZP-Nachforderungen verneint.
OLG Naumburg: CGZP-Nachforderungen: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenz des Zeitarbeitsunternehmens
Ronny2018-05-25T10:32:46+02:00