Ab 1. März gelten für das Gebäudereinigerhandwerk neue Mindestlöhne. Die zu zahlenden Entgelte liegen für die Innenreinigung bei 8,70 (Ost) bzw. 9,80 (West). Für die Außenreinigung sind mindestens 11,10 (Ost) bzw. 12,98 (West) zu zahlen
Ab 1. März gelten für das Gebäudereinigerhandwerk neue Mindestlöhne. Die zu zahlenden Entgelte liegen für die Innenreinigung bei 8,70 (Ost) bzw. 9,80 (West). Für die Außenreinigung sind mindestens 11,10 (Ost) bzw. 12,98 (West) zu zahlen