Neue AÜ-Statistikerhebung entlastet Zeitarbeits-Unternehmen

Seit 1. Januar müssen Zeitarbeits-Unternehmen der Bundesagentur für Arbeit keine gesonderten Meldebelege mehr für die AÜ-Statistik einreichen. Die Informationen werden nun über das Meldeverfahren zur Sozialversicherung erhoben.

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2018-05-25T10:33:07+02:00