Seit 1. Januar müssen Zeitarbeits-Unternehmen der Bundesagentur für Arbeit keine gesonderten Meldebelege mehr für die AÜ-Statistik einreichen. Die Informationen werden nun über das Meldeverfahren zur Sozialversicherung erhoben.
Neue AÜ-Statistikerhebung entlastet Zeitarbeits-Unternehmen
Ronny2018-05-25T10:33:07+02:00