Seit 1. Januar müssen Zeitarbeits-Unternehmen der Bundesagentur für Arbeit keine gesonderten Meldebelege mehr für die AÜ-Statistik einreichen. Die Informationen werden nun über das Meldeverfahren zur Sozialversicherung erhoben.
Seit 1. Januar müssen Zeitarbeits-Unternehmen der Bundesagentur für Arbeit keine gesonderten Meldebelege mehr für die AÜ-Statistik einreichen. Die Informationen werden nun über das Meldeverfahren zur Sozialversicherung erhoben.