Die I.Q.Z. weist angesichts der gekündigten Entgelttarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB darauf hin, dass diese zwar eine Nachwirkung für laufende Beschäftigungen entfalten – diese jedoch nicht für neu geschlossene Verträge in Anspruch genommen werde…
Die I.Q.Z. weist angesichts der gekündigten Entgelttarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB darauf hin, dass diese zwar eine Nachwirkung für laufende Beschäftigungen entfalten – diese jedoch nicht für neu geschlossene Verträge in Anspruch genommen werde…