I.Q.Z. zur Nachwirkung der gekündigten Zeitarbeits-Tarifverträge

Die I.Q.Z. weist angesichts der gekündigten Entgelttarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB darauf hin, dass diese zwar eine Nachwirkung für laufende Beschäftigungen entfalten – diese jedoch nicht für neu geschlossene Verträge in Anspruch genommen werde…

Mehr Infos

2018-05-25T10:32:51+02:00