Dem Handelsblattes zufolge plant die EU-Kommission, dass entsandte Arbeitnehmer künftig nicht nur Anspruch auf den Mindestlohn in einem anderen EU-Staat haben, sondern das gleiche Gehalt wie die heimischen Beschäftigten einer Firma erhalten sollen.
Dem Handelsblattes zufolge plant die EU-Kommission, dass entsandte Arbeitnehmer künftig nicht nur Anspruch auf den Mindestlohn in einem anderen EU-Staat haben, sondern das gleiche Gehalt wie die heimischen Beschäftigten einer Firma erhalten sollen.