Wird ein Leiharbeitnehmer im Einsatz bestohlen, kann er einem aktuellen Urteil zufolge unter Umständen Schadenersatz von dem entleihenden Betrieb verlangen.
Wird ein Leiharbeitnehmer im Einsatz bestohlen, kann er einem aktuellen Urteil zufolge unter Umständen Schadenersatz von dem entleihenden Betrieb verlangen.