Entleiher kann für Diebstahl persönlicher Gegenstände von Leiharbeitern haftbar sein

Wird ein Leiharbeitnehmer im Einsatz bestohlen, kann er einem aktuellen Urteil zufolge unter Umständen Schadenersatz von dem entleihenden Betrieb verlangen.

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2018-05-25T10:33:08+02:00