Wird ein Leiharbeitnehmer im Einsatz bestohlen, kann er einem aktuellen Urteil zufolge unter Umständen Schadenersatz von dem entleihenden Betrieb verlangen.
Entleiher kann für Diebstahl persönlicher Gegenstände von Leiharbeitern haftbar sein
Ronny2018-05-25T10:33:08+02:00