Nachdem der allgemeinverbindliche Mindestlohn für das Elektrohandwerk zum 31.12.2015 ausgelaufen war, tritt nun zum 01.08.2016 eine Nachfolgeregelung in Kraft. Der darin festgelegte Mindestlohn in Höhe von 9,85 Euro (Ost) und 10,35 Euro (West)
Nachdem der allgemeinverbindliche Mindestlohn für das Elektrohandwerk zum 31.12.2015 ausgelaufen war, tritt nun zum 01.08.2016 eine Nachfolgeregelung in Kraft. Der darin festgelegte Mindestlohn in Höhe von 9,85 Euro (Ost) und 10,35 Euro (West)