Das BSG hat klargestellt, dass Nachforderungen auch für die Zeit vor der gerichtlichen Feststellung, dass der CGZP-Tarifvertrag ungültig ist, zwar grundsätzlich rechtens sind, jedoch wurde die Entscheidung in der Sache verkompliziert
Das BSG hat klargestellt, dass Nachforderungen auch für die Zeit vor der gerichtlichen Feststellung, dass der CGZP-Tarifvertrag ungültig ist, zwar grundsätzlich rechtens sind, jedoch wurde die Entscheidung in der Sache verkompliziert