Bundessozialgericht zu CGZP-Nachforderungen

Das BSG hat klargestellt, dass Nachforderungen auch für die Zeit vor der gerichtlichen Feststellung, dass der CGZP-Tarifvertrag ungültig ist, zwar grundsätzlich rechtens sind, jedoch wurde die Entscheidung in der Sache verkompliziert

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2018-05-25T10:33:05+02:00