Der Personaldienstleister (BAP) kann für sein dreistufiges Qualifizierungsmodell, mit dem geringqualifizierte Zeitarbeitskräfte in Etappen an einen anerkannten Berufsabschluss herangeführt werden sollen, erste Erfolge melden.
Der Personaldienstleister (BAP) kann für sein dreistufiges Qualifizierungsmodell, mit dem geringqualifizierte Zeitarbeitskräfte in Etappen an einen anerkannten Berufsabschluss herangeführt werden sollen, erste Erfolge melden.