BAG lässt Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für die Zeitarbeit offen

Das Bundesarbeitsgericht hat in der für gestern anberaumten Verhandlung keine Sachentscheidung darüber getroffen, ob die DGB-Gewerkschaften berechtigt sind (und waren), Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche abzuschliessen.

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2018-05-25T10:33:07+02:00