Das Bundesarbeitsgericht hat in der für gestern anberaumten Verhandlung keine Sachentscheidung darüber getroffen, ob die DGB-Gewerkschaften berechtigt sind (und waren), Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche abzuschliessen.
Das Bundesarbeitsgericht hat in der für gestern anberaumten Verhandlung keine Sachentscheidung darüber getroffen, ob die DGB-Gewerkschaften berechtigt sind (und waren), Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche abzuschliessen.