Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute, ob die DGB-Gewerkschaften tariflich für die Leiharbeitsbranche zuständig sind. Der Kläger zweifelt dies an, da dies nach seiner Ansicht nicht in den Satzungen der DGB-Gewerkschaften verankert ist.
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute, ob die DGB-Gewerkschaften tariflich für die Leiharbeitsbranche zuständig sind. Der Kläger zweifelt dies an, da dies nach seiner Ansicht nicht in den Satzungen der DGB-Gewerkschaften verankert ist.