Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute, ob die DGB-Gewerkschaften tariflich für die Leiharbeitsbranche zuständig sind. Der Kläger zweifelt dies an, da dies nach seiner Ansicht nicht in den Satzungen der DGB-Gewerkschaften verankert ist.
BAG entscheidet über DGB-Tarifzuständigkeit für Leiharbeitsbranche
Ronny2018-05-25T10:33:07+02:00