BA fasst Infos zur Beschäftigung von Flüchtlingen zusammen – Praktika bedarf keiner Zustimmung

Die BA hat auf ihrer Homepage Informationen zur Beschäftigung von Flüchtlingen zusammengefasst. Der iGZ weist darauf hin, dass Zeitarbeitsunternehmen Flüchtlingen den ersten Zugang zum Arbeitsmarkt über ein Betriebspraktikum ermöglichen können.

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2018-05-25T10:33:07+02:00