Wie berichtet, hatte der Bundesrechnungshof die BA dafür gerügt, Lohnkostenzuschüsse an Zeitarbeitsfirmen zu zahlen. Als Reaktion hat die BA nun die Geschäftsanweisung zum Eingliederungszuschuss geändert.
BA ändert Geschäftsanweisung zum Eingliederungszuschuss
Ronny2018-05-25T10:33:05+02:00